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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Gültig seit 15. November 2007) |
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| Vertragsgestaltung | 1.1 | Der Abschluss von Verträgen zwischen einem Auftraggeber und der Coverdale Team Management Deutschland GmbH (im Weiteren kurz Coverdale genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. |
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1.2 |
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. |
| 1.3 | Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers. | |
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Leistungen |
2.1 |
Coverdale erbringt seine Dienstleistungen, durch festangestellte und/oder freie Berater/Trainer. |
| 2.2 | Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Coverdale im Einzelnen festgelegt. | |
| 2.3 | Coverdale erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen und Trainings (Seminaren, Workshops). | |
| 2.4 | Coverdale übernimmt normalerweise keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg des Seminars, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung unter Einbeziehung überprüfbarer Erfolgskriterien ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist. | |
| Sicherung der Leistungen | 3.1 | Coverdale sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. |
| 3.2 | Der Auftraggeber informiert Coverdale vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. | |
| 3.3 | Sollten Teile des Maßnahmenkonzeptes und/oder die Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Coverdale der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung unter den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. | |
| 3.4 | Coverdale verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. | |
| 3.5 | Coverdale schlägt die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Personen vor, die von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. | |
| 3.6 | Coverdale ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern im Markt des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. | |
| 3.7 | Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich Coverdale, für den ausgefallenen Termin einen anderen Auftraggeber zu finden. Findet Coverdale für den ausgefallenen Seminartermin einen anderen Auftraggeber, so muss der Auftraggeber nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich angefallener Kosten bezahlen. Findet Coverdale für den ausgefallenen Termin keinen anderen Auftraggeber, sind bei Absage 45 - 31 Tage vor dem vereinbarten Seminartermin 25% 30 - 14 Tage vor dem vereinbarten Seminartermin 50% ab 13 Tage vor dem vereinbarten Seminartermin 100% des Honorars zu zahlen. |
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| 3.8 | Kann Coverdale wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von Coverdale nicht verschuldeten Verhinderung einen vereinbarten Termin nicht einhalten, so ist Coverdale verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Coverdale sind ausgeschlossen. | |
| Urheberrecht | 4.1 | Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Firma Coverdale Team Management Deutschland GmbH an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke auch in abgeänderter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Coverdale. |
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Allgemeine Bestimmungen |
5.1 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bedingung verfolgten Zweck an nächsten kommt. |
| 5.2 | Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. | |
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5.3 |
Im Streitfall ist der Gerichtsstand München. |


